... Für den Interessenten, der ursprünglich den Zuschlag für den Kauf erhalten hatte, kann dies sehr teuer werden, wenn er vor dem Notartermin bereits einen Hypothekenkredit aufgenommen hat. „In diesem Fall hat die Bank ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Aufhebungsentgelt“, sagt Ralph Kinnart, Anlageexperte bei der B&K Vermögen in Köln. Dabei können schnell Beträge von mehreren Tausend Euro anfallen.

Dies zeigt eine Beispielkalkulation mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner des Immobiliendarlehensvermittlers Interhyp. Danach fällt bei einem Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit über 200.000 Euro bei einem Zinssatz von 1,4 Prozent und einer anfänglichen Tilgungsrate von drei Prozent bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Monaten eine Entschädigungssumme von 7231,31 Euro an. „Immobilieninteressenten müssen aufpassen, dass sie nicht in diese Kreditfalle geraten, falls der Kauf platzen sollte“, sagt Kinnart...

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