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NIEßBRAUCHDEPOT

Nutzen Sie den Nießbrauch für Wertpapierdepots – um heute schon zu schenken und gleichzeitig erhebliche Steuervorteile zu sichern.

Nießbrauch-Rechner

PRAXISBEISPIEL

Ein 60-jähriger Unternehmer möchte sein Depot im Wert von 1,1 Mio. € mit einer angenommenen jährlichen Rendite von 5 % an seine Tochter übertragen.

Ohne Nießbrauch liegt der steuerfreie Freibetrag bei 400.000 €. Alles darüber müsste versteuert werden.

Durch den Nießbrauch kann er das gesamte Depot übertragen und trotzdem selbst weiterhin die Erträge nutzen. Der steuerpflichtige Wert des Depots reduziert sich erheblich. In diesem Beispiel ergibt sich ein Steuervorteil von 130.000 €.

Jetzt Nießbrauchvorteil berechnen

NIESSBRAUCH EINFACH ERKLÄRT

Der Begriff „Nießbrauch“ ist vielen aus dem Immobilienkontext bekannt: Eltern übertragen ein Haus an ihre Kinder, behalten sich aber das Wohnrecht oder das Recht auf Vermietung vor.

Der Vorteil: Die Immobilie wechselt zwar bereits zu Lebzeiten der Eltern den Eigentümer, die Eltern können sie aber weiterhin selbst bewohnen oder vermieten. Gleichzeitig sinkt der steuerpflichtige Nachlass im Erbfall, von dem die nächste Generation profitieren kann.

Auch bei einem Wertpapierdepot lässt sich der Nießbrauch als Instrument zur strategischen Vermögensübertragung nutzen.

Mit dem Nießbrauchdepot können Sie bereits heute Kapital an Ihre Kinder oder andere Begünstigte übertragen und gleichzeitig weiterhin die Erträge daraus beziehen. Diese Form der Schenkung kann mit deutlichen Steuervorteilen einhergehen.

Nießbrauch-Rechner

Nießbrauch-Rechner

Ihre Situation

60 J
5,00 %
Gültigkeit

Die vorliegende Berechnung gilt für das Jahr 2025. Quelle der verwendeten Vervielfältiger-Daten: BMF-Schreiben vom 09.12.2024

Disclaimer

Die sachliche Richtigkeit des Nießbrauch-Rechners wurde durch die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für verschiedene Musterfälle geprüft und bestätigt; gleichwohl können weder die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch wir gegenüber Ihnen oder Dritten Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit des ausgeführten Nießbrauch-Rechners (Rechner) übernehmen.

Die durch den Rechner bereitgestellten Angaben und Rechenergebnisse dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Halten oder Schenkung eines Finanzproduktes / Finanzinstrumentes dar. Die Informationen dieses Rechners sind nicht gleichbedeutend mit einer rechtlichen und/oder steuerlichen Beratung und können diese auch nicht ersetzen. Insbesondere ersetzen die in diesem Rechner bereitgestellten Informationen keine umfassende Beratung der persönlichen Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen oder steuerlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation. Sie stellen daher keine Grundlage für Anlageentscheidungen oder Schenkungen dar.

Ein Nießbrauchdepot sollte nicht allein aus steuerlichen Motiven gewählt werden. Vielmehr gilt es, die persönliche Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation vollumfänglich zu erfassen und zu berücksichtigen. In der Ableitung ergeben sich daraus steuerliche Implikationen. Bitte nutzen Sie zur Erarbeitung einer Vermögensnachfolge daher unbedingt auch rechtliche und/oder steuerliche Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Der Rechner basiert auf dem Rechtsstand vom 01.01.2025. Etwaige spätere Rechtsänderungen (einschließlich möglicher Anpassungen der Vervielfältigerwerte) sind nicht berücksichtigt.

Ihre angenommene Jahresrendite wird gemäß §16 Bewertungsgesetz (BewG) maximal bis 5,37 % berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit, nach eigener Einschätzung und nach Ihrem freien Ermessen diese oder eine andere, niedrigere Rendite für Ihre Berechnung anzusetzen.

Vorschenkungen bleiben in der Berechnung unberücksichtigt.

Eine mögliche Nachversteuerung gemäß §14 II Bewertungsgesetz (BewG), wenn beispielsweise der Schenkende vorzeitig verstirbt, bleibt unberücksichtigt.

IN 6 SCHRITTEN ZU IHREM NIESSBRAUCHDEPOT

Schritt 1

1. Ausgangssituation klären und Familie einbeziehen
Zu Beginn verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Vermögenssituation. Zugleich ist es sinnvoll, das Gespräch mit denjenigen Familienmitgliedern zu suchen, die vom geplanten Vermögensübertrag betroffen sein könnten. Eine offene Kommunikation verhindert spätere Missverständnisse. Gerne unterstützen wir Sie schon in dieser frühen Phase mit unserer Erfahrung und dem nötigen Feingefühl.

Schritt 2

2. Expertise einholen und rechtzeitig planen
Nießbrauchlösungen sind steuerlich und rechtlich komplex. Daher ist es entscheidend, frühzeitig unabhängige Experten wie B&K Vermögen hinzuzuziehen. Wir koordinieren bei Bedarf die Einbindung einer spezialisierten Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei, damit Ihre Lösung optimal auf Ihre Ziele abgestimmt ist.

Schritt 3

3. Depot einrichten
Es kann notwendig sein, ein separates Depot einzurichten, auf das der Nießbrauch angewendet wird. Auch hierbei stehen wir Ihnen zur Seite. Von der Auswahl eines geeigneten Depotmodells über die Eröffnung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation.

Schritt 4

4. Rechtssicheren Schenkungsvertrag aufsetzen
Damit der Nießbrauch steuerlich anerkannt wird, ist ein rechtssicher formulierter Schenkungsvertrag notwendig. Dieser muss auch auf unerwartete Situationen wie einen frühen Todesfall des Nießbrauchsnehmers oder der Verarmung des Nießbrauchsgebers vorbereitet sein. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus fachkundigen Rechtsanwälten sorgen wir dafür, dass Sie rundum abgesichert sind und eine Lösung aus einer Hand beziehen, bei der an alles gedacht ist.

Schritt 5

5. Finanzamt informieren und steuerliche Anerkennung einleiten
Nach der Unterzeichnung muss der Nießbrauch beim Finanzamt gemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei, alle Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen. Wie hoch der steuerlich anerkannte Wertminderungseffekt ist, hängt von der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden ab. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeiten sind zu beachten. Daher gilt: Je früher geplant wird, desto grösser der mögliche Vorteil. Nießbrauchlösungen verlangen daher eine vorausschauende Planung.

Schritt 6

6. Laufende Struktur prüfen und Erben einbeziehen
Das Nießbrauchdepot ist kein statisches Konstrukt. Die gewählte Vermögensstruktur sollte regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Etwa wenn sich Marktbedingungen, familiäre Situationen oder Anlageziele ändern. Zudem bietet dieser Schritt eine hervorragende Gelegenheit, die nächste Generation aktiv in strategische Finanzentscheidungen einzubeziehen. Vielen unserer Kundinnen und Kunden ist genau dieser Lerneffekt mindestens so wichtig wie der steuerliche Vorteil.

 

Lassen Sie uns über Ihre Möglichkeiten sprechen.

Jede Vermögenssituation ist individuell. Wir entwickeln eine Lösung, die zu Ihrer Familie und Ihren Zielen passt.

+49 (221) 922920 694
schulz@bk-vermoegen.de

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