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B&K Vermögen Geschäftsführer Maik Bolsmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu dem Thema Verbleib des Familienheims im Erbfall:
„…
Und wer heute schon plant in einigen Jahren oder Jahrzehnten in sein altes Kinderzimmer einzuziehen, sollte frühzeitig beginnen, ein entsprechendes Vermögen aufzubauen. Auch, um die Geschwister auszahlen zu können. „Regelmäßig fehlt es an liquiden Vermögensgegenständen im Erbfall“, sagt Maik Bolsmann, Geschäftsführer der B&K Vermögen GmbH in Köln. Daher sollten sich Erblasser bei Verfassen ihres Testaments auch gleich Gedanken über notwendige Rücklagen für Ausgleichs- oder Steuerzahlungen machen.
…“
Den vollständigen Artikel können Abonnenten der FAZ unter folgendem Link lesen:
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/hohe-immobilienpreise-wie-das-elternhaus-in-der-familie-bleibt-17515853.html

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