Die sachliche Richtigkeit des Nießbrauch-Rechners wurde durch die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für verschiedene Musterfälle geprüft und bestätigt; gleichwohl können weder die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch wir gegenüber Ihnen oder Dritten Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit des ausgeführten Nießbrauch-Rechners (Rechner) übernehmen.
Die durch den Rechner bereitgestellten Angaben und Rechenergebnisse dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Halten oder Schenkung eines Finanzproduktes / Finanzinstrumentes dar. Die Informationen dieses Rechners sind nicht gleichbedeutend mit einer rechtlichen und/oder steuerlichen Beratung und können diese auch nicht ersetzen. Insbesondere ersetzen die in diesem Rechner bereitgestellten Informationen keine umfassende Beratung der persönlichen Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen oder steuerlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation. Sie stellen daher keine Grundlage für Anlageentscheidungen oder Schenkungen dar.
Ein Nießbrauchdepot sollte nicht allein aus steuerlichen Motiven gewählt werden. Vielmehr gilt es, die persönliche Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation voll umfänglich zu erfassen und zu berücksichtigen. In der Ableitung ergeben sich daraus steuerliche Implikationen. Bitte nutzen Sie zur Erarbeitung einer Vermögensnachfolge daher unbedingt auch rechtliche und/oder steuerliche Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Der Rechner basiert auf dem Rechtsstand vom 01.01.2025. Etwaige spätere Rechtsänderungen (einschließlich möglicher Anpassungen der Vervielfältigerwerte) sind nicht berücksichtigt.
Ihre angenommene Jahresrendite wird gemäß §16 Bewertungsgesetz (BewG) maximal bis 5,37% berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit, nach eigener Einschätzung und nach Ihrem freien Ermessen diese oder eine andere, niedrigere Rendite für Ihre Berechnung anzusetzen.
Vorschenkungen bleiben in der Berechnung unberücksichtigt.
Eine mögliche Nachversteuerung gemäß §14 II Bewertungsgesetz (BewG), wenn beispielsweise der Schenkende vorzeitig verstirbt, bleibt unberücksichtigt.