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B&K in der Presse

„So bleibt die Familie nicht mittellos zurück“

von 18. Oktober 2020August 2nd, 2023No Comments

Viele Bürger glauben fälschlicherweise, dass Ehepartner im Notfall automatisch Zugriff auf die gegenseitigen Konten haben. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Über eine Vollmacht lässt sich das Verfügungsrecht aber regeln.
B&K Vermögen Geschäftsführer Maik Bolsmann in der ÄrzteZeitung zu wichtigen Aspekten, welche es bei der Vollmachtserteilung zu beachten gibt:
„…
Vollmacht über den Tod hinaus

Dabei sollten Ehepartner einander gegenseitig nicht nur eine Vollmacht zu ihren Konten geben, sondern diese auch „über den Tod hinaus erteilen“, sagt sagt Maik Bolsmann, Geschäftsführer der B&K Vermögen in Köln.

Generalvollmacht oft im Original nötig
Ältere Paare wiederum können einem oder mehreren Kindern eine solche Generalvollmacht geben. Insbesondere dann, wenn sich abzeichnet, dass einer der beiden Partner bald nicht in der Lage ist, Geldangelegenheiten allein zu regeln.
„Sobald es um Bankgeschäfte geht, muss eine Generalvollmacht zwingend im Original vorgelegt werden“, sagt Bolsmann. Um bei der Abfassung keinen Fehler zu machen, ist es sinnvoll, die Vollmacht mit einem Notar zu verfassen und von diesem beurkunden zu lassen.
Soll sich die Generalvollmacht auch auf den Verkauf oder die Kreditbelastung von Immobilien erstrecken, ist zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt eine notarielle Beurkundung sogar zwingend nötig.
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Vollmacht nur Menschen gewähren
Seriöse Vermögensverwalter mit Genehmigungen der BaFin und der Bundesbank zur Finanzportfolioverwaltung haben in ihren Vertragswerken klar geregelt, dass sie „keine Barabhebungen oder Überweisungen zu eigenen Gunsten vornehmen können“, sagt Bolsmann. Ausgenommen seien nur Lastschriftverfahren zu den vereinbarten Honoraren. „Anderslautende Vereinbarungen sollten keinesfalls unterzeichnet werden“, warnt Neumann.
Grundsätzlich sollte jede Vollmacht nur Menschen gewährt werden, „zu denen eine intensive Vertrauensbasis besteht“, sagt Bolsmann. „Eine Vollmacht gilt immer ab sofort.“ Allerdings kann sie auch jederzeit widerrufen werden, sollte das Vertrauen in den Bevollmächtigten schwinden.

Den vollständigen Bericht können sie hier lesen: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/So-bleibt-die-Familie-nicht-mittellos-zurueck-413816.html